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Speichermedien sind GEMA pflichtig Sehr geehrte Kunden, an dieser Stelle möchten wir Sie über eine Neuregelung des Urheberrechtsgesetzes informieren. Bereits seit dem 01.01.2008 unterliegen Speichermedien wie z.B. USB-Sticks, MP3-Player u.ä. der GEMA-Pflicht. Die Lachmund GmbH hat Ihr Sortiment hierauf reagierend bereits umgestellt. Ab sofort bieten wir Ihnen gerne Speichermedien an, welche bereits eine Rückstellung zur GEMA-Gebühr enthalten. Auszug eines Schreibens der ZENTRALSTELLE FÜR PRIVATE ÜBERSPIELUNGSRECHTE - ZPÜ vom 28.01.2008 Reform des Urheberrechtsgesetzes mit Wirkung ab 01.01.2008 Auswirkungen auf die Vergütungen für private Vervielfältigung … Da ab dem 01.01.2008 nach dem Gesetz alle Geräte und Speichermedien vergütungspflichtig sind, die zur Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 53 Abs. 1 bis 3 UrhG benutzt werden, wird die ZPÜ ab dem 01.01.2008 weitere Produkte in den Kreis der vergütungspflichtigen Produkte einbeziehen, insbesondere auch externe und eingebaute Festplatten, Blu-ray- und HD-DVD-Rohlinge, Speicherkarten und USB-Sticks. Die Höhe der Vergütung für diese Geräte und Speichermedien wird erst nach Abschluss der Gesamtvertragsverhandlungen mit den Verbänden bzw. im Falle eines Scheiterns der Verhandlungen nach Rechtskraft einer entsprechenden gerichtlichen Entscheidung feststehen. Wir möchten Sie deshalb darauf aufmerksam machen, dass Sie gesetzlich verpflichtet sein können, Rückstellungen zu bilden. …. Weiter Informationen hierzu finden Sie auch unter http://www.gema.de/musiknutzer/leermedien-geraete/speichermedien-neu08/usb-sticks08 |