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Feuerzeug KindersicherungEU-Verbot nicht kindergeschützter Feuerzeuge

Seit dem 11. März ist das Verbot der Europäischen Kommission, nicht kindergesicherte Feuerzeuge und Novelty-Feuerzeuge zu verkaufen, in Kraft.

Derartige Anzünder dürfen bereits seit einem Jahr nicht mehr auf den Markt gebracht oder importiert werden. Die Wirtschaft konnte aber bis dato ihre Lagerwaren noch vermarkten. Die in der Entscheidung genannten Kindersicherheitsanforderungen gelten für rund 98 Prozent der Feuerzeuge, die jedes Jahr in der EU verkauft werden, darunter alle Wegwerf-, Plastik- und Metallfeuerzeuge. Bestimmte Feuerzeuge sind davon allerdings nicht betroffen, weil sie kaum mit Kindern in Berührung kommen. Aber auch für sie gelten die allgemeinen Sicherheitsanforderungen einer Norm für Feuerzeuge (EN ISO 9994).

Nähere Informationen unter http://ec.europa.eu/consumers/index_de.htm.

 
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